Informationsschreiben der Grundeigentümer zum Windvorranggebiet Freienohl-West

Sehr geehrte Vereinsvorstände, sehr geehrte Damen und Herren,

da in den letzten Tagen und Wochen immer öfter über Vor- und Nachteile eines Windparks in Freienohl (Richtung Hellefelder Höhe) diskutiert wurde, möchten sich die Sprecher der Wald- eigentümer auf diesem Weg an Sie wenden.

Ausgangspunkt aller energiepolitischen Maßnahmen ist der Beschluss der Bundesregierung, den Atomausstieg und die Energiewende voranzutreiben. Auch die Landesregierung NRW hat das politische Ziel, den Anteil der Windenergie von jetzt 3% auf 15% bis zum Jahr 2020 auszubauen. Dieses Ziel ist in der Raumordnung bzw. in den Regionalplänen in NRW festgeschrieben und somit für die Gemeinden bindend. Die Gemeinden sind dazu verpflichtet, ihre Planungen an die Vorgaben der Raumordnung anzupassen und insofern Konzentrationszonen für die Windkraft auszuweisen.

Die Stadt Meschede hat diesen raumplanerischen Vorgaben zunächst in Form eines Findungs- verfahrens für geeignete Windkraftflächen Rechnung getragen. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Stadt anhand öffentlich bekannter Kriterien (harte und weiche Tabukriterien) potentiell geeignete Flächen innerhalb des Stadtgebietes herausgearbeitet (Potentialflächen), u.a. die Fläche in Freienohl- West. Weiterhin decken sich die Ergebnisse des Findungsverfahrens der Stadt Meschede über- wiegend mit den Vorgaben aus dem aktuellen Regionalplanentwurf des Regierungsbezirks Arnsberg.

Nach weiteren Vorprüfungsschritten sollen ausgewählte Potentialflächen in ein Flächennutzungs- plan-Änderungsverfahren überführt werden. Durch ein solches Verfahren werden Flächen als „Windkraft-Konzentrationszonen“ verbindlich festgeschrieben und die raumplanerischen Vorgaben aus Regionalplan und Landesentwicklungsplan umgesetzt.

Die Stadt Meschede will hiermit gezielt den Windkraftzubau kontrollieren und eine Verspargelung der Landschaft verhindern. Würde die Stadt untätig verweilen, würde Sie riskieren, entweder irgendwann Flächen von der Bezirksregierung „übergestülpt“ zu bekommen, oder mit einem Wildwuchs von Windparks konfrontiert zu sein.

Einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes gibt es seitens der Stadt Meschede derzeit noch nicht. Dieser ist vermutlich erst Ende 2016 zu erwarten. Auch dann gibt es noch kein Planungs-recht für Windräder. In dem sich dann anschließenden Flächennutzungsplan- Änderungsverfahren würden die jetzt im Findungsverfahren ermittelten Flächen insgesamt oder einzeln einer weiter-gehenden und sehr ausführlichen Prüfung unterzogen. Erst nach Abschluss eines solchen Verfahrens bestünde Planungsrecht für einen Windpark.

Anfang des Jahres 2015 traten verschiedene Projektentwicklungsunternehmen an mehrere Waldeigentümer heran, um auf deren Grundstücken, im Falle der rechtsverbindlichen Ausweisung der Potentialflächen, Windenergieanlagen (WEA) zu errichten. Um gemeinsame Schritte zu organisieren und so einen "Wildwuchs" unterschiedlicher WEA-Betreiber zu vermeiden, haben sich ca. 40 betroffene Grundeigentümer im Gebiet Freienohl-West (Poolgebiet) zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen. Ziel der Solidargemeinschaft ist es, ein einheitliches Vorgehen und eine gerechte Verteilung eventueller Pachteinnahmen auf alle Eigentümer innerhalb des Poolgebietes Freienohl-West zu erreichen.

Beim Sturm Kyrill im Jahr 2007 haben viele Waldeigentümer hohe Vermögensverluste hinnehmen müssen. Diese Flächen bringen frühestens erst in 30 Jahren wieder positive Einkünfte. Ausgaben, wie Pflegeaufwendungen für die neuen Kulturen, Grundsteuern, FBG-Beiträge, Berufsgenossenschafts- beiträge, Versicherungskosten sind trotzdem jährlich fällig. Daher betrachten wir Eigentümer die Pachterlöse als legitime Einnahmequelle, um die Wirtschaftlichkeit unserer Forstbetriebe zu gewährleisten.

Von den fünf Unternehmen, die sich als WEA-Betreiber bei den Poolgebietseigentümern um die Flächen beworben haben, hat die Fa. ABO Wind (www.abo-wind.de) den Zuschlag bekommen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war neben dem überzeugenden Konzept zur regionalen Wertschöpfung, das Angebot an Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger von Freienohl (dazu mehr Informationen unter www.buergerwindaktie.de) und eine soziale Komponente in Form einer vorgesehenen jährlichen Zahlung an die Kommune für öffentliche Zwecke. Wünschenswert wäre es, wenn diese Mittel in Freienohl verausgabt würden z.B. als Eigenanteil von Vereinen für förder- würdige Projekte. Zudem haben wir uns als Poolgebietseigentümer verpflichtet, jährlich einen Geldbetrag für soziale Projekte oder gemeinnützige Vereine in Freienohl zur Verfügung zu stellen.

Der im Zusammenhang mit dem Windparkbau notwendig werdende Eingriff in die Natur ist uns sehr bewusst, aber nach Inaugenscheinnahme vergleichbarer Windparks an anderen Standorten doch deutlich geringer als zunächst vermutet und befürchtet. Auch ist uns bewusst, dass einige Bürger die Sinnhaftigkeit der Stromerzeugung mit Windkraftanlagen eher kritisch beurteilen. Die Grundsatz-entscheidungen sind aber, wie bereits erwähnt, in Berlin und Düsseldorf gefallen. Unstrittig ist, dass wir heute alle eine uneingeschränkte Versorgungssicherheit mit Strom erwarten. Die Nutzung von Atomkraft, Kohle und Fracking für die Energiegewinnung erfordert wesentlich gravierendere Naturzerstörungen und geht mit gänzlich unkalkulierbaren Risiken und Folgen für unsere Lebens-grundlagen einher. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie der Windkraft ist hingegen dauerhaft umweltfreundlich und Windparks werden nach Ablauf der Betriebszeit auf Kosten der Betreiber und per Rückbaubürgschaft abgesichert, rückstandslos zurückgebaut. Auch die erweiterte Nutzung der Wasserkraft ist im Sauerland auf Grund der Auflagen im Hochwasser- und Gewässer-schutz nicht ansatzweise möglich.

Eine übermäßige Sichtbeeinträchtigung für die Bevölkerung im Ort Freienohl ist nicht gegeben, da sich die möglichen Windkraftanlagen in einer Entfernung von über 1000m befinden und bedingt durch die stark bewegte Topographie nicht gleichermaßen sichtbar sind. Auch die Möglichkeit einer Lärmbelästigung ist allein durch die große Entfernung schon äußerst gering. Zudem ist es fraglich, ob die Anlagen durch die Vorbelastung der Autobahn bedingt überhaupt akustisch wahrgenommen werden können. Art und Maß der Beeinträchtigungen (Lärm, Schattenwurf, Artenschutz, visuelle Beeinträchtigung) werden durch anstehende Untersuchungen geprüft.

Zusammenfassend ist im Augenblick noch ein großes Fragezeichen bezüglich der Realisierung zu setzen, da zunächst Planungsrecht geschaffen werden müsste und die Ergebnisse vieler Gutachten abzuwarten sind.

Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihren Mitgliedern, Familien und Freunden diese Informationen zukommen lassen und somit zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema beitragen. Für Fragen und Anregung stehen wir Ihnen gern auch per E-Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Die Grundeigentümer des Windparkprojektes Freienohl-West

Freienohl, den 16.06.2015

Ansprechpartner:

Ralf Spindelndreher
Brumlingsen 4a
59823 Arnsberg

Martin Weber
Krumme Str. 16
59872 Meschede

E-Mail: info@windpark-freienohl.de