Buchsbaumzünsler: Befallene Pflanzen gehören in die Restmülltonne

Die Stadtverwaltung Meschede weist darauf hin, dass Buchsbäume, die vom Zünsler befallen sind, nicht an den Grünschnittannahmen in Meschede und Freienohl abgegeben werden und auch nicht über die Biotonne entsorgt werden dürfen. Stattdessen gehören solche Abfälle in die graue Restmülltonne oder in die Müllverbrennung.

Diese Maßnahme soll dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung des Schädlings möglichst zu verhindern. Hintergrund: Die Raupe des Buchsbaumzünslers, der aus dem asiatischen Raum nach Europa eingeschleppt worden ist, verursacht schwere Schäden bis hin zum Kahlfraß an Buchsbäumen – befallene Pflanzen sind zumeist nicht mehr zu retten.

Nur eine thermische Behandlung – also ein Verbrennen – gewährleistet, dass die Raupen und Puppen des Buchsbaumzünslers vollständig abgetötet werden. Diese Sicherheit ist ausschließlich durch die Entsorgung über den Restmüll gegeben – das bedeutet, dass die Pflanzenreste in der Müllverbrennungsanlage landen müssen. Bürgerinnen und Bürger können befallene Buchsbäume deshalb zum einen in der eigenen Restmülltonne entsorgen. Zum anderen ist eine Privatanlieferung bei der RELO Wertstoffaufbereitung GmbH, Am Steinbach 11, in Meschede-Enste möglich.